Möglichkeiten zur Finanzierung

Uns ist bewusst, dass die Finanzierung der Aus- und Weiterbildungen vielfach ein Hindernis darstellt – auch wenn das Interesse gegeben ist!

In der Regel kennen Interessenten jedoch die Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten nicht bzw. wissen sie nicht, wie sie eingesetzt werden können. Aufgrund unserer Listung als anerkannte Berufsschule mit Eintrag im Berliner Schulverzeichnis der Senatsverwaltung gibt es jedoch genau in diesem Bereich diverse Finanzierungsmöglichkeiten.

Da wir jeder und jedem die Möglichkeit geben wollen, die eigene Leidenschaft zu entfalten, informieren wir gern über die Vielzahl der Finanzierungshilfen: von BAföG über individuelle Tilgungspläne bis zu einer 100 % Kostenübernahme durch das Arbeitsamt.

Schulleiter Gestalterei Berlin

Ansprechpartner Finanzierung

Florian Schmidt
E-Mail: info@gestalterei-berlin.de

Telefonische Beratung
030 345 05 300
Mo – Fr: 10 – 16 Uhr

Komponenten der Finanzierung


Die Bundesagentur für Arbeit bietet diverse Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen an. Genannt sei hier beispielsweise der Bildungsgutschein. Dieser ermöglicht arbeitslos- oder arbeitssuchend Gemeldeten eine vollständige Förderung der Weiterbildung/Umschulung. Wir geben gern ausbildungsspezifisches Infomaterial mit, welches die Argumentation vor dem Arbeitsamt erleichtert. Übrigens werden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) weiterhin ausgezahlt.

https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein/

 

Kindergeld (seit 01.01.2022)

Beantragung bei der Familienkasse

Höhe:

  • Erstes und zweites Kind                                            237,00€
  • Drittes Kind                                                                237,00€
  • Jedes weitere Kind                                                    250,00€

Voraussetzungen:

Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Zu spät eingereichte Anträge werden bis zu 6 Monate rückwirkend angenommen.

https://www.kindergeld.org/

Logo der Weiterbildungsoffensive. Gesetzesgrundlage ist das Qualifizierungschancengesetz. Förderung für Arbeitsgeber für Weiterbildungen ihrer Angestellten.

Wenn du dich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindest und dich noch weiterbilden möchtest, kannst du deinem Arbeitgeber die Förderung deiner Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz ans Herz legen. Solange die berufliche Weiterbildung und der Weiterbildungsträger für die Förderung zugelassen sind sowie die Maßnahme mindestens 120 h beträgt, können Arbeitgeberförderungen erworben werden. Derzeit treffen diese Kriterien auf folgende Weiterbildungen der Gestalterei Berlin zu:

Es können Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt erworben werden. Die genauen Förderquoten hängen von der Unternehmensgröße sowie Alter, Bildungsabschluss und Gesundheit des Weiterzubildenden ab.

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:

  • Unter 10 Mitarbeiter*innen: Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Unter 250 Mitarbeiter*innen: Bis zu 50 % Kostenerstattung
  • Ab 250 Mitarbeiter*innen: Bis zu 25 % Kostenerstattung
  • Ab 2500 Mitarbeiter*innen: Bis zu 15 % Kostenerstattung

 

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:

  • Unter 10 Mitarbeiter*innen: Bis zu 75 % Kostenerstattung
  • Unter 250 Mitarbeiter*innen: Bis zu 50 % Kostenerstattung
  • Ab 250 Mitarbeiter*innen: Bis zu 25 % Kostenerstattung
  • Ab 2500 Mitarbeiter*innen: Bis zu 25 % Kostenerstattung

Bei einem erhöhten Weiterbildungsbedarf des Betriebes können zusätzlich bis zu 15 % höhere Zuschüsse erworben werden.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

 


Solltest du aus verschiedenen Gründen nicht mehr in deinem bisherigen Beruf arbeiten können, finanziert unter Umständen die Deutsche Rentenversicherung die gesamten Ausbildungskosten.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html/


BAföG für SchülerBist du an einer Ausbildung interessiert, könnte dich eventuell das Schüler-BAföG bei der Finanzierung unterstützen. Im Gegensatz zum studentischen BAföG profitieren Auszubildende mit dem Schüler-BAföG von einer vollständigen staatlichen Förderung ohne Rückzahlung. Mit der BAföG-Reform haben sich die Freibeträge 2022 erhöht und die Bedingungen für Auszubildende deutlich verbessert.

Das Schüler-BaföG wird beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt.

Die Höchstsätze betragen:

  • Nicht bei den Eltern wohnend:                                                                                                                 632,00€
  • Nicht bei den Eltern wohnend inkl. Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung:                        754,00€

Weitere Informationen:

Schüler-BaföG wird über die gesamte Ausbildung bezahlt. Wenn du zum Ausbildungsbeginn noch keine 45 Jahre alt bist, kann eine Förderung für dich in Frage kommen. Wer Schüler-Bafög bekommt, kann auch eine GEZ Befreiung erhalten. Max. 520,00€ kann der Geförderte sich im Monat dazu verdienen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird. Im Falle von Heirat oder Kindern kann sich dieser Freibetrag weiter erhöhen. Ebenfalls darf der Geförderte ein Vermögen von bis zu 15.000,00€ besitzen, ohne dass dieses angerechnet wird.

Voraussetzungen:

Soweit noch keine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender 3-jähriger Erwerbstätigkeit vorliegt, richtet sich Erhalt und Höhe des BaföGs nach den Vermögensverhältnisse der Eltern. Solltest du bereits mindestens ein Kind haben (maximal 10 Jahre) und das 30. Lebensjahr bereits überschritten hast, kannst du ebenso elternunabhängiges BaföG beantragen.

https://www.bafög.de/

Bildungskredit der BVA, KfW


Einkommensunabhängig und mit BAföG kombinierbar ist der KfW-Bildungskredit. Unabhängig vom Einkommen sind hier monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro sowie Einmalzahlungen einer Teilsumme möglich. Es müssen keine Sicherheiten vorgelegt werden, wodurch eine Beantragung vereinfacht und Schülern die Finanzierung der Ausbildung ermöglicht wird. Auf Wunsch, z.B. bei Änderung der finanziellen Situation der Auszubildenden, kann der aufgenommene Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden.

Weiterführende Informationen

Wohngeld
Mit dem Wohngeld kommt eine weitere finanzielle Erleichterung hinzu. Die Höhe der Föderung richtet sich nach 3 Faktoren:

  • Einkommen
  • Anzahl der Familienmitglieder
  • Höhe der Miete

Demnach fallen die Zuschüsse sehr unterschiedlich aus. Es kann an dieser Stelle kein Pauschalbetrag genannt werden. Zuletzt wurde der Satz am 01. Januar 2022 erhöht und orientiert sich nun an der aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung. Eine Beantragung findet jährlich statt.

Voraussetzungen:

Wohngeld kann nur von Auszubildenden beantragt werden, welche nicht BAföG berechtigt sind. Es muss stattdessen ein Einkommen vorhanden sein.

https://www.wohngeld.org/

Einkommenssteuergesetz

Steuerliche Erstattung nach §10 EstG Abs. 7

Beantragung über die Steuererklärung

Höhe: Bis zu 6.000,00 EUR im Kalenderjahr absetzbar

Voraussetzungen:

Als Sonderausgaben absetzbar: Es handelt sich um Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Bitte hier den Steuerfreibetrag (dieser liegt aktuell bei 9.168,00€ jährlich) nicht vergessen.

Steuerliche Erstattung nach §10 EstG Abs. 9

Beantragung über die Steuererklärung

Höhe: 30% der Aufwendung des zu zahlenden Schulgeldes (max. 5.000,00 EUR)

Voraussetzungen:

Erhält der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EstG oder auf Kindergeld hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Noch Fragen zur Finanzierung? Kein Problem!

Je nach Einzelfall und Bildungsart unterscheiden sich die möglichen Finanzierungshilfen. Wir beraten dich auch gern persönlich und zeigen dir, welche Fördermöglichkeiten für dich in Frage kommen.

Melde dich einfach bei uns!

E-Mail: info@gestalterei-berlin.de

Telefon: 030 345 05 300